Ja. Sie sind verpflichtet das Fahrzeug bei der Übernahme zu bezahlen. Für die Fahrzeuge aus unseren Auktionen bieten wir Ihnen zusammen mit unseren Partnern gerne eine Transportlösung auf Fremdachse an. Bei einigen Auktionen ist der Transport schon im Angebot enthalten. Darüber hinaus ist die Autorola GmbH verpflichtet vom Käufer die im Folgenden aufgeführten Dokumente als Nachweis für die unverzügliche Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzufordern. Jeder Käufer ist dazu verpflichtet vor dem Erhalt der Freigabeerklärung zur Abholung des ersteigerten Fahrzeuges die per Mail erhaltene Exportdeklaration vollständig ausgefüllt an die Autorola GmbH zu senden sowie den auf der Rechnung angegebenen Gesamtbetrag an die Autorola GmbH zu überweisen. Danach erhält der Käufer eine Freigabeerklärung für das ersteigerte Fahrzeug. Nach Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind folgende Unterlagen an die Autorola GmbH zu senden: Bei Selbstabholung, die Kopie der Zulassungspapiere für das Fahrzeug im entsprechenden Empfängerland des Käufers oder CMR-Dokumente sowie die Personalausweiskopie der zur Abholung beauftragten Person. Bei Abholung durch eine Spedition die CMR-Dokumente oder der Frachtbrief.
|
|