Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Fahrzeug bereit zu stellen, das der Beschreibung entspricht. Ist das Fahrzeug falsch beschrieben, finden die Vertragspartner in der Regel eine Lösung mit der beide einverstanden sind. In diesem Fall einigt man sich auf einen Preisabschlag, der dem Wert der nicht beschriebenen Mängel oder Fehler entspricht. Unter gewissen Bedingungen kann der Käufer den Handel auch annullieren - siehe dazu die Auktionsbedingungen.
|
|